Hessen schiebt 12-jährigen Jungen alleine nach Mazedonien ab
Kindeswohl wird mit Füßen getreten
Abschiebemaschinerie außer Rand und Band
Hessen schiebt 12-jährigen Jungen alleine nach Mazedonien ab
Kindeswohl wird mit Füßen getreten
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) beim Regierungspräsidium Gießen hat heute Morgen ein Kind alleine nach Mazedonien abgeschoben, obwohl die allein sorgeberechtigte Großmutter im Krankenhaus in Deutschland liegt.
Der 12-jährige Alek wuchs unter extrem schwierigen Verhältnissen in Mazedonien auf: Die Eltern waren beide drogenabhängig, die Mutter verstarb an den Folgen der Sucht, der gewalttätige Vater wurde wegen verschiedener Delikte mehrmals zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt und misshandelte Alek regelmäßig schwer. Nach dem Tod der Mutter erhielt die Großmutter das Sorgerecht, sie flohen nach Deutschland und kamen nach Alsfeld im Vogelsbergkreis. Alek zeigte aufgrund der vielfältigen Traumata in seiner Kindheit bald Verhaltensauffälligkeiten und wurde vom Jugendamt in einer spezialisierten Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Er benötigt eine regelmäßige psychotherapeutische Begleitung, die er in Mazedonien nicht erhalten würde – im Gegenteil, dort sind ja die Ursachen seiner Traumata zu suchen, was auch durch diverse Gutachten belegt ist.
Heute Morgen ließ das zuständige Regierungspräsidium Gießen Alek aus der Jugendhilfeeinrichtung abholen und schob ihn alleine, ohne die Großmutter, nach Mazedonien ab. Dort soll er auf Druck der mazedonischen Behörden von seinem gewalttätigen Vater in Empfang genommen werden – somit liefern deutsche Behörden das Kind genau der Situation aus, der es vor drei Jahren entkommen war. Die Großmutter, welche noch immer das alleinige Sorgerecht innehat, befindet sich derzeit in stationärer Behandlung, sie war unter dem Druck der Abschiebebehörden zusammengebrochen.
„Das Verhalten der ZAB macht einen wirklich fassungslos. Das Kindeswohl, welches deutsche Behörden zwingend bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen haben, wurde hier völlig ignoriert“ kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, die Abschiebung. „Es ging der Zentralen Ausländerbehörde offenkundig nur darum, um jeden Preis abzuschieben. Dass sie dabei sogar in Kauf nimmt, dass er wieder beim Vater landet, ist an Zynismus und Missachtung jedweden Kindeswohls nicht zu überbieten.“
Der Hessische Flüchtlingsrat fordert, dass die Abschiebung von Alek sofort rückgängig gemacht wird und er wieder mit seiner Großmutter in Deutschland vereint wird, ein sicheres Aufenthaltsrecht bekommt und hier die Hilfe erhalten kann, die er benötigt.
Darüber hinaus erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sicherstellt, dass es in Zukunft keine Abschiebung mehr von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen geben darf – was zwar eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, es aber anscheinend leider nicht ist.
Gez. Timmo Scherenberg
Hessischer Flüchtlingsrat hfr@fr-hessen.de www.fr-hessen.de