07.09.2017 Prozesse auf Staatskosten eingestellt
Das Amtsgericht Münster hat heute den ersten Prozess wegen eines Go In
bei der DRK-Tochter „Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH“ auf Kosten
der Staatskasse eingestellt. Mit dieser Entscheidung sind alle noch
offenen Verfahren hinfällig.
Eine Gruppe von Aktivist*innen hatte im November 2016 in den Räumen des
DRK in Münster gegen sexualisierte Gewalt an Geflüchteten und die
menschenunwürdigen Bedingungen in Unterkünften des DRK protestiert und
den Rückzug aus dem Geschäft mit Lagern und Abschiebungen gefordert.
Die
Parole lautete: „Keine Spende für das Deutsche Rote Kreuz“. Statt sich
die Kritik anzuhören, stellte die Geschäftsleitung des DRK Strafanzeige
wegen Hausfriedensbruchs und rief die Polizei, um die Aktion zu beenden.
Es folgten Anzeigen und Bußgeldbescheide wegen Hausfriedensbruchs. Bei
der Verhandlung konnte die Verteidigerin erfolgreich nachweisen, dass
der Strafantrag des DRK unrechtmäßig gestellt wurde.
„Es ging uns bei unserem Protest darum, das DRK an seine Verantwortung
für eine menschenwürdige Behandlung von Geflüchteten zu erinnern“,
erklärte der Angeklagte heute vor Gericht. „Es geht um Respekt und
Solidarität mit Geflüchteten, die gegen Lager, Abschiebungen und für ein
besseres Leben kämpfen. (…) Das Lagersystem gehört abgeschafft. Das
passiert nicht von selbst. Wir alle sind gefragt, Position gegen
Rassismus und patriarchale Gewalt zu beziehen.“