neues zur abschiebung der romafamilie b. aus kreis warendorf

Die Abschiebung der Familie B. mit 4 schulpflichtigen Kindern – davon 2 in Deutschland geborenen – aus Kreis Warendorf Mitte Dezember 2017 hat trotz ausbleibender Solidarität vor Ort (lesen Sie dazu hier weiter unten die Weihnachtsbotschaft 2017) ein beachtliches Echo hervorgerufen.

So schrieb der Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitglied des Innenausschusses Prof.Dr. Dietmar Köster an den für die Abschiebung der Familie verantwortlichen Landrat Dr. Gericke einen offenen Brief, nachdem er über die erfolgte Abschiebung  u.a. vom Zentralrat deutscher Sinti und Roma erfahren hatte.

Den offenen Brief lesen Sie bitte hier:Schreiben Landrat Warendorf Abschiebung Bardosana 15.01.18-1

Die Gründe, warum die Abschiebung rückgängig gemacht und die getrennte Familie wieder in Deutschland zusammengeführt werden muss, sind hier zusammengefasst:

 

  • Dass Roma-Kinder im schulpflichtigen Alter von hier abgeschoben werden dürfen, ist der Hauptskandal, der so sehr nach grundsätzlicher Veränderung schreit!
  • Wenn die Kinder auch noch faktische Inländer*innen sind, deren einzige „Heimat“ Deutschland (und Europa!) ist, in der sie auch ihre Bildungschancen nach Kräften wahrnahmen, macht die Abschiebung umso unfassbarer.  Der Europäische Gerichtshof hat für „faktische Inländer*innen“ zum Schutz des ungestörten Privatlebens nach §8 EMRK ein Aufenthaltsrecht abgeleitet.
  • Dass insbes. Kosovo und Serbien für Roma als „sichere Herkunftsländer“ gelten, in denen die abgeschobenen Romakinder nachweislich fast gänzlich vom Schulbesuch ausgeschlossen werden oder aus Angst und/oder fehlenden Sprachkenntnissen keine Schulen mehr besuchen können, ist der dritte dringend abschaffungsbedürftige Skandal. In diesem Fall sprechen die Kinder kein Wort Albanisch, sie wuchsen mit Deutsch und Romanes auf!
  • Die Abschiebung einer Mutter von 5 schulpflichtigen Kindern, die 2004 nach der zweiten international bekannten Pogromwelle gegen Roma im Kosovo, dem ihre Großmutter zum Opfer fiel – dazu legte Frau B. im Asylfolgeverfahren einen Zeitungsbericht vor, dennoch erhielt sie eine „offensichtlich unbegründete“ Ablehnung! -, nach Deutschland flüchtete und hier traumabedingt suizidgefährdet und dringend auf ärztliche Hilfen angewiesen war, die sie im Kosovo natürlich nicht bekommt (wo im Gegenteil ihre Retraumatisierung mit schweren Folgen oder sogar Todesfolge zu befürchten ist!), ist der vierte nicht hinnehmbare Skandal! Die ABH hat trotz Vorlage psychologischer Stellungnahmen, in denen auf die Suizidgefahr hingewiesen wurde, nicht einmal die Reisefähigkeit prüfen lassen!
  • Dass nur 1 Tag vor der geplanten Abschiebung die Duldungen der Familie um 3 Monate verlängert wurden, offensichtlich um die Familie in vermeintliche Sicherheit zu wiegen, ist als absichtliche Täuschung zu verurteilen.
  • Es wurde vor der geplanten Abschiebung der Familie keine Möglichkeit für eine sog. freiwillige Ausreise angeboten. Allein schon deshalb muss die ABH die mit der Abschiebung verbundene Wiedereinreisesperre zurücknehmen!
  • Das laufende Petitionsverfahren wurde entgegen den sonst üblichen Praktiken nicht abgewartet, sondern bereits vor dem in Aussicht gestellten Erörterungstermin mit Mitgliedern des Petitionsausschusses die Abschiebung vollzogen. Begründet wurde dies von der ABH gegenüber der Grünen Berichterstatterin im Petitionsausschuss (die über das Nichtzuwarten und die vorherige Abschiebeabsicht von der ABH informiert worden war und nichts dagegen unternahm!) damit, dass angeblich alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft seien!
  • Die Familie wurde durch die Abschiebung getrennt und ein Kind ohne Obhut der Eltern zurückgelassen!

Daher werden auch Sie/werdet ihr gebeten, ebenfalls an den Landrat, die ABH Warendorf sowie den Petitionsausschuss im NRW-Landtag Protestbriefe und -mails zu schreiben, mit der Aufforderung, die 4 Kinder und ihre Eltern umgehend zurück zu holen und damit wieder mit dem hier gebliebenen minderjährigen ältesten Sohn zu vereinen.

Für die beiden ältesten Kinder käme die Aussicht auf eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis für integrierte Jugendliche in Betracht, die vor dem Petitionsausschuss hätten verhandelt werden können. Die beiden jüngsten Kinder wurden in Deutschland geboren, sie müssen ihr Grundrecht auf Bildung , das ihnen im Kosovo versperrt ist, in ihrer Heimat Deutschland wieder ausüben dürfen.

Die Reise(un)fähigkeit der Mutter muss nachholend geprüft werden.